



Eine ausgiebige und intensive Diskussion entwickelte sich in der Sitzung des Gemeinderats am vergangenen Montag zu einem Baugesuch, das "Im Grund 71" geplant ist. Konkret
geht es um ein Bauvorhaben der Baugenossenschaft Donau-Baar-Heuberg. Das angedachte neue Mehrfamilienhaus mit neun Wohneinheiten und einer gewerblichen/Büro-Einheit soll das auf dem Grundstück
bestehende Mehrfamilienhaus ersetzen. Es soll dabei für den öffentlich geförderten preis- und belegungsgebunden Wohnraum dienen. Die Einheiten des Bauvorhabens werden zur Vermietung errichtet.
Die von der Bauherrin anvisierte Förderung beinhaltet die Voraussetzung, dass die so geschaffenen Wohneinheiten mindestens zehn Prozent unter der ortsüblichen Vergleichsmiete angeboten werden.
Das derzeitige Bestandsgebäude beinhaltet sechs Wohneinheiten. Es ist im Hinblick auf die Ausstattung (z.B. Einzelöfen in Wohnungen) sowie die bestehende Leitungsqualität und den gegebenen
Wohnungszuschnitten sowie weiterer Parameter nicht mehr auf dem aktuellen Stand. Eine Sanierung ist wirtschaftlich nicht darstellbar.
Die CDU-Fraktion unterstützt die Schaffung von neuem Wohnraum sowie die konkrete Planung ausdrücklich, auch wenn diese die Vorgaben des Bebauungsplans teilweise überschreitet. Hieran entzündete
sich in der Folge die Diskussion. Die Stadtverwaltung machte deutlich, dass das Vorhaben aus baurechtlicher Sicht zulässig sei und deshalb genehmigt werde. Eine Entscheidung oder gar Zustimmung
des Gemeinderates ist hierfür nicht nötig, auch wenn es die Hauptsatzung der Stadt - fälschlicherweise noch - fordert. Sprich: Selbst wenn der Gemeinderat das Vorhaben bzw. dessen Ausmaße
ablehnen würde, hätte der Bauherr nach aktuellem Stand einen Rechtsanspruch auf Genehmigung. Um diese Unklarheiten, die in der Vergangenheit immer wieder zu Missverständnissen geführt haben, zu
beseitigen, soll zeitnah die Hauptsatzung auf den neuesten Stand gebracht werden. Im Ergebnis gab der Gemeinderat am Ende gleichwohl mit großer Mehrheit grünes Licht für das Projekt.
# Aktuelle Version der Hauptsatzung
60.000 € für Schulsanierung in Tuttlingen
Was zunächst seltsam klingt, ist - leider - Realität: Die Stadt Tuttlingen hat das Immanuel-Kant-Gymnasium (IKG) und das Otto-Hahn-Gymnasium (OHG) grundlegend saniert. In der Folge kam Tuttlingen
auf die Umlandgemeinden bezüglich einer die Finanzierung betreffenden Zusammenarbeit zu. Die Grundlage für die Zusammenarbeit im Falle der genannten Schulsanierungen findet sich im § 31 des
Schulgesetzes für Baden-Württemberg. Darin enthalten ist die Bestimmung, dass die Standortgemeinde und die Umlandgemeinden dann zur Zusammenarbeit verpflichtet sind, wenn ein sogenanntes
„dringendes öffentliches Bedürfnis“ besteht. In einem Urteil des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg vom 06.12.2022 (9 S 3232/21) wurden die Voraussetzungen für das dringende öffentliche
Bedürfnis neu festgelegt. Das öffentliche Bedürfnis besteht immer dann, wenn eine Schulträger-Gemeinde, in dem Fall die Stadt Tuttlingen, Schulträgeraufgaben für Umlandgemeinden übernimmt und
Schüler dieser Gemeinden die Einrichtung besuchen. Eine Dringlichkeit hingegen wird dann gesehen, wenn der Anteil der Schüler aus Umlandgemeinden mindestens 30 % beträgt.
Im Ergebnis bedeutet dies: Die Umlandgemeinden sollen sich mit rund 24 Mio. Euro an der Sanierung der Tuttlinger Gymnasien beteiligen. Aus Spaichingen waren im Zeitraum 2016 bis 2021 lediglich 12
Schülerinnen und Schüler an einem der beiden Gymnasien eingeschult - trotzdem soll die Stadt dafür nun über 80.000 € bezahlen. Andere Kommunen trifft es deutlich härter: Emmingen-Liptingen
beispielsweise wird mit rund 2,6 Mio. Euro zur Kasse gebeten. In einem ersten Schritt ist eine freiwillige Vereinbarung vorgesehen, die einen 25 %igen Abschlag ermöglicht. Dem hat der Gemeinderat
zugestimmt und rund 60.000 € für den Haushaltsplan 2026 beschlossen. Unabhängig davon werden gemeinsam mit anderen Kommunen auch rechtliche Schritte überlegt, um die Schulbauförderung
anzupassen.
Die CDU-Fraktion hatte im Vorfeld bei der Stadt angefragt, ob wir ebenfalls die Möglichkeit haben, andere Gemeinden an unseren Sanierungsmaßnahmen zu beteiligen. Die Antwort: Da die Baumaßnahmen
bereits abgeschlossen sind, können die anteiligen Baukosten bei den Wohnortgemeinden nicht mehr geltend gemacht werden.
Sanierung der Primverdolung
Im letzten Jahr konnten die langjährigen Bauarbeiten an der Primverdolung abgeschlossen werden. In mehreren Bauabschnitten hatte die Stadt die Arbeiten durchgeführt, um die maroden Kanäle zu sanieren. Mit der Umsetzung besteht jetzt auf der gesamten Länge der Primverdolung eine deutlich höhere hydraulische Leistungsfähigkeit zur Verfügung, was sich sehr positiv auf den Hochwasserschutz im Stadtgebiet auswirkt. Der letzte Bauabschnitt kostete rund 2,3 Mio. Euro, davon trägt der Bund 95 %, die Stadt knapp 5 %, also rund 110.000 €. Im Gegenzug hatte der Bund mangels Personals das Spaichinger Bauamt mit der Oberbauleitung beauftragt und bezahlte dafür einen Ausgleich von 85.000 €. Insgesamt also ein sehr erfreuliches Ergebnis! Der Dank der CDU-Stadträte geht hier an Stadtbaumeister Benedikt Schmid und den Leiter des Tiefbauamts, Gerold Honer.
Kurz & knapp
Bebauungsplan "Gesundheitszentrum": Einstimmig wurde der neue Bebauungsplan für einen Teil des bisherigen Krankenhaus-Areals beschlossen. In Kürze wird dort mit dem Bau einer
Heizzentrale begonnen.
200.000 für Straßenunterhaltung: Der Gemeinderat hat die jährlichen Arbeiten für die Straßen- und Gehwehunterhaltung vergeben. Darunter fallen Ausbesserungen von Straßen, Wegen
und Plätzen sowie die Instandhaltung der Straßenbeleuchtung und weitre kleinere Maßnahmen. Das wirtschaftlichste Angebot hatte die Fa. Walter Straßenbau aus Trossingen mit 198.000 € vorgelegt.
Diese wird die Tätigkeiten ab dem 1. April übernehmen.
Zuschuss Schachring: Der Schachring Spaichingen hatte für sein Vereinsheim einen Betriebskosten- und Pflegezuschuss beantragt, der aufgrund der Vereinsförderrichtlinien bewilligt
wurde.